Aufbewahrungsfristen Ihrer Dokumentationen
Immer wieder wird die Frage gestellt, was müssen wir eigentlich im Zusammenhang mit der Schädlingsbekämpfung dokumentieren und wie lang sind die Aufbewahrungsfristen für derartige Dokumentationen? Wir empfehlen, die Risikoanalyse Ihres Betriebes, die Sie ja gemäß HACCP durchführen müssen, schriftlich festzuhalten und dauerhaft aufzubewahren. Wenn Veränderungen in Ihrem Betrieb stattfinden (Umbau, Produktänderungen oder ähnliches), müssen Sie diese Unterlagen fortschreiben und auf den neuesten Stand bringen. Auch diese Dokumentationen empfehlen wir dauerhaft aufzubewahren. Die weiteren Dokumentationen bezüglich Ihrer durchgeführten Monitoring- oder Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sollten Sie laut HACCP für einen angemessenen Zeitraum aufbewahren. Wir empfehlen diese Aufbewahrungsfirsten bei der jeweils zuständigen überwachenden Behörde anzufragen. Gehen Sie aber mindestens von 1,5 Jahren eventuell aber auch wesentlich längeren Zeiträumen aus.
