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Archiv für die ‘Ratten’ Kategorie

Tierfallen, Lebendfallen - Einige wichtige Hinweise

Donnerstag, 3. September 2009

Sicherlich kennen auch Sie die Schlagfallen der Trapper im wilden Westen, bei denen das Tier lediglich mit einem Fuß herein treten musste und dann gefangen war. Aber wir befinden uns hier nicht im wilden Westen - glücklicherweise! Bei dieser Art von Fallen wird dem Tier nur unnötig Schmerz zugefügt. Generell gilt, wenn Sie Lebendfallen einsetzen, müssen diese so konzipiert sein, dass Sie das Tier damit fangen können, ohne es zu verletzten. Hierbei sind die Größe der Falle, die Mechanik des Fangmechanismus und der Abstand zwischen den Drähten nur einige wesentliche Punkte. Deshalb sollten Sie Lebendfallen nicht selber bauen, sondern im Fachhandel nach geeigneten Modellen Ausschau halten. Außerdem gibt es einige weitere Punkte, die Sie nicht außer Acht lassen sollten. Unter anderem sei auf das Tierschutzgesetz und auf das Jagdgesetz verwiesen. Erkundigen Sie sich vor Ausstellung einer Falle bei den zuständigen Behörden, ob Sie überhaupt berechtigt sind, Lebendfallen für die Tiere, die Sie fangen möchten, aufzustellen. Außerdem sollten Sie daran denken, die Fallen regelmäßig zu kontrollieren. Das bedeutet, dass Sie mindestens jeden Tag einmal nachschauen müssen, ob sich ein Tier in Ihrer aufgestellten Falle befindet. Bevor Sie die Falle aufstellen, sollten Sie sich außerdem noch ein paar Dinge überlegen. Nehmen wir einmal an, es befindet sich ein Tier in Ihrer Falle, was wollen Sie mit dem Tier machen? Wo wollen Sie es aussetzen? Wie transportieren Sie es dort hin? Haben Sie geeignete Schutzmaßnahmen für sich selber getroffen (Handschuhe, feste Kleidung, usw.)? Eingefangene Tiere können, weil sie furchtbare Angst haben, sehr aggressiv sein. All diese Fragen sollten Sie vor dem Aufstellen der Falle klären.

Hinweise zur Rattenbekämpfung im Freien bzw. leicht zugänglichen Stellen

Montag, 15. Oktober 2007

Wenn Sie festgestellt haben oder annehmen, dass sich Ratten auf Ihrem Grundstück befinden, reagieren Sie sofort! Sie müssen in einem solchen Fall massiv und entschlossen bekämpfen. Legen Sie geeignete Köder in entsprechend sicheren Köderstationen /Rattentunnel und in ausreichender Anzahl aus. Es langt nicht nur ein oder zwei Köder auszulegen und zu hoffen, dass die Ratten diese finden. Zur Rattenbekämpfung dürfen nur solche Mittel eingesetzt werden, die auch zugelassen sind. Im Freien oder an leicht zugänglichen Stellen muss das Gift so gesichert ausgelegt werden, dass Unfälle vermieden werden. In nicht sicher verschließbaren Räumen darf Rattengift nicht frei, ungedeckt oder ungesichert ausgelegt werden. Wir empfehlen die Köderboxen immer so zu wählen, dass sie allen eventuell auftretenden mechanischen Beanspruchungen widerstehen. Es gibt im Handel Köderstationen, die sogar von normalen Personenwagen überfahren werden können, ohne dass sie zerstört werden. Achten Sie außerdem darauf, dass die Köderboxen nur mit Spezialschlüsseln geöffnet werden können. Weitere wichtige Punkte sind, dass die Köderstationen an Hauswänden bzw. im Boden mittels Ankern oder Dübeln befestigt werden können. Leider weisen nicht alle im Handel befindlichen Boxen solche Befestigungsbohrungen auf. Letztendlich sollte der Gift-Köder so in der Box eingelegt werden können, dass man ihn nicht ohne ein Öffnen der Box wieder entnehmen kann. Denken Sie immer an Haustiere, Hunde, Katzen und vor allem spielende Kinder, die geschützt werden müssen. Wenn Sie mit der Bekämpfung beginnen, müssen Sie mittels auffälliger Warnzettel auf das Auslegen deutlich hinweisen. Folgende Angaben müssen die Zettel enthalten: verwendetes Präparat, Wirkstoff und - für den Fall der Vergiftung von Haustieren - das Gegenmittel, sowie Namen und Telefonnummer des Auslegers. Fertigen Sie für sich selber eine Skizze, wo Sie die Köderstationen auf Ihrem Grundstück verteilt haben, dass erleichtert das Auffinden. Sollten Sie eine Abneigung gegen offensichtliche, auch leicht für Ihre Gäste erkennbare Rattentunnel haben, so können Sie auch von neuartigen Mäuse-/Rattenköderstationen Gebrauch machen, die nicht sofort als solche zu erkennen sind, wie beispielsweise eine Köderbox, der wie ein Granitstein aussieht. Kontrollieren Sie nach ein bis zwei Tagen, ob die Köder angenommen wurden. Sind dann bereits erhebliche Mengen des Köders vertilgt worden, so kann dies mit einem starken Befall zusammenhängen. Legen Sie in einem solchen Fall Köder nach und erhöhen Sie eventuell noch einmal die Anzahl der Auslegestellen. Bieten Sie solange Köder an, bis die Köder nicht mehr angenommen werden. Wenn Sie dann der Auffassung sind, dass Sie die Ratten erfolgreich bekämpft haben, müssen die Köder laut Angaben des Herstellers beseitigt werden. Lassen Sie die Giftköder nur solange liegen, wie es wirklich für die Bekämpfung der Ratten notwendig ist. Führen Sie anschließend ein Monitoring mit geeigneten Fraßködern durch. Es gibt hierzu giftfreie Köder, die für Mensch und Tier vollkommen ungefährlich sind und sehr gut angenommen werden.

Sind Ratten Hygieneschädlinge?

Donnerstag, 27. September 2007

Diese Frage muß man klar mit ja beantworten. Bei der Wanderung, der Nahrungssuche und der Suche nach neuen Nistmöglichkeiten durchqueren Ratten die Kanalisation, durchstöbern Müllbehälter, Komposthaufen, Stallungen und fressen verrottendes, organisches Material. Somit bleibt es nicht aus, dass Ratten auf Grund Ihrer Lebensweise Krankheitserreger im Fell mitschleppen und diese auf Lebensmittel übertragen können. Früher waren Ratten nachweislich eine wesentliche Ursache der großen Pest-Epidemien. Die Pest ist glücklicherweise heute aus Europa verschwunden, heute sind Ratten oftmals für Salmonellen (Durchfallerkrankungen), Leptospiren (Weil`sche Krankheit) und Toxoplasmen (Toxoplasmose) verantwortlich. Häufig werden auch Krankheitserreger von Tierseuchen wie der Schweinepest und der Maul- und Klauenseuche durch Ratten übertragen. Deshalb steht in den Gesetztestexten vieler Bundesländer die Verpflichtung des Grundstückeigentümers zur Anzeige beim Auftreten von Ratten und zur Bekämpfung auf eigene Kosten.


Copyright © 2010 Jürgen Klausmann