Archiv für die ‘HACCP’ Kategorie
Mittwoch, 26. September 2007
So titelte die RP (Rheinische Post/ Verbreitungsgebiet - Düsseldorf und Umland) in ihrer Stadtpost Ausgabe vom Freitag, den 14. September. Nachfolgend die kurze Zusammenfassung des Artikels mit den Zahlen für das Jahr 2006. 6.400 Betriebe in denen Lebensmittel verarbeitet oder verkauft werden, stehen auf der Check-Liste der Lebensmittelkontrolleure in Düsseldorf. Dazu gehörten Imbissbuden, Restaurants, Supermärkte usw.. Immerhin wurden 54 der Betriebe auf Grund von Hygienemängeln geschlossen. In 20 Fällen waren Mäuse, Mäusekot, Ratten, Fliegen und Schaben Grund der Schließung. Insgesamt machten die Verbraucherschützer 3.141 Kontrollen bei denen in rund 70% (=2.179) Verwarnungen ausgesprochen wurden, in 280 Fällen wurden sogar Verwarngelder in Höhe von 35,- € verhängt. Bei 97 Unternehmern wurden wesentlich höhere Geldstrafen verhängt und gegen 37 Geschäftsleute wurde sogar ein Strafverfahren eröffnet. Diese Zahlen müssen aufschrecken, denn in immerhin 20 Fällen waren Schädlinge für Betriebsschließungen verantwortlich. In solchen Fällen steht die Existenz auf dem Spiel. Aber noch eine weitere Zahl ist interessant. Immerhin haben 675 Verbraucher sich mit dem Amt direkt in Verbindung gesetzt, um ihre gerade gekaufte Ware überprüfen zu lassen. Fliegeneier in der Brühwurst und Raupen in Erdnüssen waren zum Beispiel Grund für die Kontaktaufnahme. Ganz besonders interessant, im Jahre 2002 waren es nur 342 Verbraucher, also die Zahl der Beschwerden hat sich zwischen 2002 bis 2006 fast verdoppelt. Die Kunden sind also sensibler geworden. Deshalb hier noch einmal der Hinweis, dokumentieren Sie Ihre Monitoring- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen. Wenn Sie den Ämtern bei Kundenbeschwerden nicht nachweisen können, dass Sie Vorsorge getroffen haben, befinden Sie sich in einer sehr ungünstigen Position. Die weit verbreitete Auffassung lautet in solchen Fällen: keine Aufzeichnungen = keine Vorsorge!
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Mittwoch, 26. September 2007
Immer wieder wird die Frage gestellt, was müssen wir eigentlich im Zusammenhang mit der Schädlingsbekämpfung dokumentieren und wie lang sind die Aufbewahrungsfristen für derartige Dokumentationen? Wir empfehlen, die Risikoanalyse Ihres Betriebes, die Sie ja gemäß HACCP durchführen müssen, schriftlich festzuhalten und dauerhaft aufzubewahren. Wenn Veränderungen in Ihrem Betrieb stattfinden (Umbau, Produktänderungen oder ähnliches), müssen Sie diese Unterlagen fortschreiben und auf den neuesten Stand bringen. Auch diese Dokumentationen empfehlen wir dauerhaft aufzubewahren. Die weiteren Dokumentationen bezüglich Ihrer durchgeführten Monitoring- oder Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sollten Sie laut HACCP für einen angemessenen Zeitraum aufbewahren. Wir empfehlen diese Aufbewahrungsfirsten bei der jeweils zuständigen überwachenden Behörde anzufragen. Gehen Sie aber mindestens von 1,5 Jahren eventuell aber auch wesentlich längeren Zeiträumen aus.
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Freitag, 14. September 2007
Auf den ersten Blick ist die HACCP-Verordnung eine lästige Angelegenheit. Aber mal ehrlich, auch vorher sind Sie verantwortungsbewusst und hygienisch mit Lebensmitteln umgegangen. Somit hat sich nicht viel geändert, lediglich dass Sie sich heute mit Ihrem Betrieb und den Betriebsabläufen intensiv beschäftigen, mögliche Risiken analysiert haben und dieses Vorgehen auch dokumentieren. Das birgt aber auch Chancen, Sie können Betriebsabläufe verbessern, haben weniger Schwund und mehr Sicherheit. Suchen Sie auch den Kontakt zur aufsichtführende Stelle. Es gibt Gegenden in denen an Betriebsinhaber Plaketten vergeben werden, dass es sich um einen erst vor kurzen geprüften Betrieb handelt. Das ist kostenlose Werbung und stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden, in Ihren Betrieb. Aber das Beste ist, wenn ein Kunde Ihnen vorwirft, dass Sie einen Fehler gemacht haben, besteht für Sie die Möglichkeit darzulegen, wie Sie arbeiten. Das stärkt Ihre Position enorm. Fatal, wenn Sie in einem solchen Fall keine klaren Dokumentationen haben. Somit kann die HACCP-Verordnung für Sie doch noch zu einer gewinnbringenden Sache werden.
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Freitag, 14. September 2007
In der DIN 10523 ist festgelegt, dass der Unternehmer für Schädlingsbekämpfung in seiner Betriebsstätte verantwortlich ist. Meist denkt man in einem solchen Fall an die Räumlichkeiten in denen Lebensmittel gelagert, verarbeitet oder verkauft werden. Schnell kann es passieren, dass mobile Verkaufseinrichtungen, Marktstände, Verkaufswagen, Außenlager, Verkaufsautomaten, usw. nicht in den Bekämpfungsplan mit aufgenommen werden. Außerdem sollte man beachten, dass im Sinne der Norm unter dem Begriff Betriebsstätte auch die gesamte betriebliche Anlage bestehend aus dem Gelände incl. aller Frei- und Verkehrsflächen, dem umbauten Raum, der Ausrüstung und Einrichtung, sowie den Transportmitteln verstanden werden kann, soweit sie zum Verantwortungsbereich des Betriebes gehören. Somit müssen alle Monitoring- und Schädlingsbekämpfungs-Maßnahmen innerhalb der Betriebsräume aber auch außerhalb durchgeführt werden. Nebenbei gesagt macht das auch Sinn, denn meist kommen die Schädlinge von außen in den Betrieb herein und nicht umgekehrt.
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Freitag, 14. September 2007
Jeder Lebensmittel-Unternehmer muß die Vorgaben der HACCP-Verordnung beachten. Als interessante Informationsquelle möchte ich hierbei auf das DIN-Taschenbuch 280 hinweisen erschienen im Beuth Verlag. Dieses Taschenbuch beschäftigt sich mit der Lebensmittelhygiene. Wer dieses Taschenbuch durchblättert wird feststellen, dass die DIN 10523 sich ausschließlich der Schädlingebekämpfung in Betriebsstätten im Lebensmittelbereich widmet. In dieser Norm wird klar festgelegt, dass der Unternehmer seiner Verpflichtung zur Schädlingsbekämpfung nachkommen muß. Außerdem ist niedergelegt, dass der Unternehmer mit angemessenen Maßnahmen kontrollieren muß, ob Schädlinge im Betrieb vorhanden sind oder nicht. Das heißt es muss eine Überwachung (Monitoring) durchgeführt werden. Die Norm schreibt außerdem vor, dass die Montitoring- und Bekämpfungsmaßnahmen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten und die jeweiligen Schädlinge, sowie die Produkte und Prozesse abzustellen sind und die Norm nur eine Hilfestellung geben will. Anders ausgedrückt, die Verantwortung liegt beim Unternehmer.
Somit müssen Sie also eine Risikobewertung für Ihren Betrieb durchführen. Das bedeutet, Sie sollten sich überlegen, welche Schädlinge auftreten können, wo sie auftreten können, und wie hoch das Risiko ist, dass sie auftreten und was die Schädlinge letztendlich in Ihrem Betrieb für einen Schaden anrichten können. Außerdem müssen Sie sich überlegen, wie Sie mit geeigneten Maßnahmen regelmäßig überprüfen, ob Schädlinge in den Betrieb eingefallen sind und wie Sie diese gegebenenfalls wirksam bekämpfen können. Diese Analyse sollten Sie auf jeden Fall für Ihren Betrieb durchführen und auch zu Papier bringen und abheften.
Man darf generell sagen, alles was ein Betriebsinhaber zur Sicherung der Hygiene unternimmt, sollte er auch dokumentieren. Wenn die Lebensmittelüberwachung später einmal kontrolliert, gilt alles, was nicht dokumentiert wurde, als nicht durchgeführt!
Das alles erscheint nun manch einem sicherlich übertrieben, auf der anderen Seite muß man sagen, dass eine solche Arbeit auch recht sinnvoll sein kann. Jedes Jahr werden große Warenbestände von Schädlingen verunreinigt, die dann anschließend vernichtet werden müssen. Außerdem wirken sich Schaben oder Fliegen im Gastraum eines Restaurants oder Mäuse, die aus der Backstube in den Laden laufen, sicher nicht positiv auf Ihr Geschäft aus.
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Freitag, 14. September 2007
Die HACCP-Verordnung wurde innerhalb der EU eingeführt, um den Verzehr von Nahrungs- und Lebensmitteln für den Verbraucher sicherer zu machen. Die Verordnung gilt für:
Unternehmer der Lebensmittel Industrie Lagerei und Speditionsunternehmen Groß- und Einzelhändler Kioske Gastronomie Betriebe des Lebensmittelhandwerks Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung
Es handelt sich hierbei nicht um eine Norm, mit einzelnen genau beschriebenen Vorgehensweisen. Vielmehr ist es ein Regelwerk, das weniger auf Verpflichtungen, sondern mehr auf das Erkennen und die eigenverantwortliche Vorgehensweise des betreffenden Lebensmittel Unternehmens setzt.
Die Buchstaben stehen Ihrer Reihenfolge nach für folgende Begriffe:
H = Hazard = Gefahr A = Analysis = Analyse C = Critical = kritisch C = Contol = Kontrolle P = Point = Punkt
Zusammengefasst gehr es darum, das jeder Unternehmer, der sich beruflich mit Lebensmitteln beschäftigt, sich damit auseinandersetzt und analysiert, wo eventelle Hygiene-Gefahren lauern und diese beseitigt. Dies gilt für die gesamte Kette vom Einkauf, während des Transportweges, der Lagerung, einer eventuellen Verarbeitung und Zubereitung bis hin zur Übergabe an den Verbraucher.
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Mittwoch, 12. September 2007
Immer werden wir bei Rattenkoeder.de gefragt, wie man Schädlingsbefall vermeiden kann oder was man falsch gemacht hat, wenn Schädlinge im Betrieb auftreten. Eines vorweg, es ist nicht immer auf Unsauberkeit zurück zu führen, wenn auf einmal Ratten, Mäuse oder Schaben im Betrieb auftreten. Oftmals sind es einfache Dinge, durch die man einen solchen Befall schon im Vorfeld eindämmen oder verhindern kann. Deshalb sagen wir bei Rattenkoeder.de
“Schutz durch Vorbeugung und Bekämpfung”.
Ich habe eine 5 Schritte Anleitung erstellt, die Ihnen bei der Vorbeugung, Erkennung, Vermeidung und Bekämpfung hilfreich sein soll. Bitte beachten Sie, dass Sie auf Grund der HACCP Verordnung als Lebensmittel-Unternehmer dazu verpflichtet sind, Ihre Montitoring- und Bekämpfungsmaßnahmen auch zu dokumentieren, um diese dann auf Anforderung der Überwachungsbehörden vorlegen zu können.
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