Ganz einfach – aber fangen wir mal von vorne an. Sie haben einen Betrieb, in dem Sie sich viele Stunden am Tag aufhalten und Sie haben bisher noch nie eine Ratte oder Maus in Ihren Betriebsräumen gesehen. Somit gehen Sie davon aus, dass sich auch keine Ratten oder Mäuse in Ihren Betriebsräumen aufhalten. Falsch! Ratten und Mäuse versuchen nicht aufzufallen und kommen erst aus ihren Verstecken, wenn Sie und alle anderen Mitarbeiter die Betriebsräume verlassen haben. Somit ist es eigentlich klar, dass Sie die Tiere auch nicht zu Gesicht bekommen. Beim Monitoring geht es nun darum festzustellen, ob Sie auch wirklich keine Ratten oder Mäuse in Ihrem Betrieb haben. Hierzu platziert man eine gewisse Menge an attraktivem Futter in Köderboxen, das die Tiere leicht finden können und auch in Ruhe verzehren können. Anschließend brauchen Sie nur von Zeit zu Zeit nachzuschauen und zu prüfen, ob von der ausgelegten Futtermenge, die übriges giftfrei ist und nur zum Anlocken verwendet wird, etwas fehlt. Wenn etwas fehlt, hat es jemand gefressen. Dann steht zu befürchten, dass Ihr Betrieb von Nagetieren also Ratten oder Mäusen heimlich besucht wird. Übrigens, Sie als Gewerbetreibender, insbesondere in lebensmittelverarbeitenden Betrieben, sind durch die HACCP-VO dazu verpflichtet, allen möglichen Hygienemängeln vorzubeugen (das heißtMonitoring-Maßnahmen durchzuführen) bzw. bei aufgetretenden Hygienemängel diese unverzüglich zu beseitigen (das heißt Bekämpfungsmaßnahmen zu ergreifen).
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen.