Für jeden, der Lebensmittel behandelt oder in Verkehr bringt, ist die Einrichtung eines HACCP-Konzeptes durch die am 1. Januar 2006 in Kraft getretene EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Pflicht. Das bedeutet, jeder Lebensmittelunternehmer, dazu gehören das Bäcker-, Konditoren- und Fleischerhandwerk, Gastronomiebetriebe (vom Imbiss bis zur Großkantine), die Lebensmittelindustrie, Handel und Transport (vom Kiosk bis zum C&C-Großhandel), muss durch Dokumente und Aufzeichnungen das individuelle HACCP-Konzept seines Betriebes nachweisen können.
Dabei hat der Lebensmittelunternehmer sicher zu stellen, dass die Aufzeichnungen den Anforderungen entsprechen und er verpflichtet sich, diese Dokumente dem Lebensmittelkontrolleur zur Überprüfung vorzulegen.
Erforderlich sind eine Gefahrenanalyse und das Ermitteln kritischer Lenkungspunkte. Man könnte sagen, das HACCP-Konzept beruht auf dem Prinzip „Gefahr erkannt, Gefahr gebannt”.
Hazard = Gefahren
Analysis = Analyse
Critical = kritischer
Control = Lenken
Point = Punkte
In bezug auf die mögliche Gefahr eines Schädlingsbefalls der Lebensmittel hat der Lebensmittelunternehmer Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich Schädlings-Monitoring zu treffen, dabei kann Sie rattenkoeder.de unterstützen und die notwendigen Monitoring-Produkte für Nager (Maus und Ratte), fliegende Insekten wie Lebensmittelmotten, Fruchtfliegen, Stubenfliegen, kriechende Insekten wie Schaben, Käfer, Silberfischchen, usw. anbieten.
Wir verfügen über eine rund 30-jährige Erfahrung in der Lebensmittel-Wirtschaft, Gemeinschafts-Verpflegung, Hotellerie und Gastronomie. Darüberhinaus sind wir Experten in Bezug auf Hygiene und Schädlingskontrolle. Unsere Fachkenntnisse sind durch verschiedene amtliche Zeugnisse attestiert. So steht Ihnen ein grosses Wissenspotential in Bezug auf die fachgerechte und gesetzeskonforme Umsetzung von HACCP Schädlingskontroll-Maßnahmen hilfreich zur Seite.