Lebensmittelhygienevorschriften
Jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt, ist verpflichtet, im Prozessablauf die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Arbeitsstufen zu ermitteln, konsequent zu überwachen und zu dokumentieren sowie angemessene Sicherheitsmaßnahmen festzulegen. Die meisten betriebshygienischen Kontrollen werden nach dem HACCP-Konzept durchgeführt und verpflichten den Betriebsverantwortlichen zur Durchführung einer schriftlich festgehaltenen, überprüfbaren Selbstkontrolle.
In der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 für Lebensmittelhygiene des Europäischen Parlaments vom 29. April 2004 heißt es:
"Betriebs- und Produktionsstätten haben, soweit dies praktisch durchführbar ist, so konzipiert, gebaut, sauber und instand gehalten zu werden, dass das Risiko einer Kontamination, insbesondere durch Tiere und Schädlinge, vermieden wird."
(Anhang II Lebensmittelbetriebe: Kapitel III: Punkt 1)
"Es sind geeignete Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen festzulegen."
(Anhang II Lebensmittelbetriebe: Kapitel IX: Punkt 4)
Die Lebensmittelkontrollämter verlangen den Einsatz von Klebeflächen-Insektenvernichtern.